
Unsere Geschäftsbedingungen | |
(gültig ab 01.01.2009, alle Gebühren und Honorare exkl. MWST) Zusammenarbeit
Mit einem Auftrag an GastroJob (Vermittlung, Mandat, Beratung oder weiterer Dienstleistungen) akzeptieren Sie die folgenden Geschäftsbedingungen und Gebühren.
Wichtig: Gebühren und Honorare werden nur im Erfolgsfall fällig, d.h. Sie erhalten bei Vermittlungsaufträgen nur dann eine Rechnung, wenn ein Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und einem GastroJob-Bewerber auch wirklich zustande kommt. Gebühren Expressvermittlung
Bei Hilfsmitarbeiter (Küche, Office, Etage, Büffetangestellte, Serviceanfänger(In), etc.) beträgt die Gebühr 3% des Jahreslohnes.
Für Mitarbeiter ohne Führungsfunktion (*) (z.B. Commis, Chef de partie, Restaurationsfachfrau/-mann, Barman/-dame, Rezeptionisten, etc.) beträgt die Vermittlungsgebühr 3.5% des zu erwartenden Jahreslohnes.
(*)25% Ermässigung bei befristeten (Sommersaison / Wintersaison), max. 5-monatigen Anstellungsverhältnissen und nach Vorlage des Arbeitsvertrages.
Für Praktikanten einer anerkannten Hotelfachschule des In- und Auslandes verrechnen wir einen Pauschalbetrag von Fr. 800.00.
Für Angehörige des unteren Kaders (Sous chef, Alleinkoch, Chef de service, Gouvernante, Aide du patron, F&B-, Direktions-, Betriebsassistenten) werden 4% des Jahreslohnes in Rechnung gestellt.
Für Kadermitarbeiter (Küchenchef, Chef rezeption, Leiter Restauration, F&B-/Bankettmanager, General-Gouvernanten, Betriebsleiter etc.) beträgt die Gebühr 4.5% des vereinbarten Jahreslohnes.
Für Aushilfen mit abgeschlossener Berufslehre oder mindestens 12 Monaten Praxis beträgt die Gebühr Fr. 700.00 bei einem Monat Einsatzdauer, bzw. Fr. 850.00 bei einem maximal zweimonatigem Einsatz.
Für Aushilfen ohne Berufsausbildung (Einsteiger) oder weniger als 12 Monaten Berufspraxis werden Fr. 550.00 bei einem Monat Einsatzdauer, bzw. Fr. 650.00 bei einem maximal zweimonatigen Einsatz in Rechnung gestellt. Definition des Jahreseinkommens
Das Jahreseinkommen ist mit dem Zieleinkommen identisch und umfasst 12 Monatssaläre brutto (exkl. 13. Monatslohn, Boni, Gratifikationen, Prämien, etc.). Das Jahreseinkommen kommt als Basis der zu verrechnenden Vermittlungsgebühr auch dann zur Anwendung, wenn die Anstellungsdauer der vermittelten Mitarbeiter 12 Monate nicht erreicht. Rückvergütung
Bei Auflösung des Arbeitsvertrages innerhalb der Probezeit erfolgt eine Rückvergütung von 50% der Vermittlungsgebühr, sofern innert 15 Tagen nach Austritt eine schriftliche Meldung erfolgt. Treuerabatt Expressvermittlung
Ab der sechsten und jeder weiteren erfolgreichen Vermittlung innerhalb eines Kalenderjahres gewähren wir einen Rabatt von 20% auf jede Vermittlung im gleichen Zeitraum. Schutzbestimmungen
Informationen oder Unterlagen über angebotene Bewerber/innen dürfen ohne ausdrückliches Einverständnis von GastroJob nicht weitergegeben werden.
Bei Stellenantritt eines von GastroJob präsentierten Bewerbers innerhalb von 12 Monaten wird die entsprechende Vermittlungsgebühr in Rechnung gestellt. Zahlungsbedingungen Expressvermittlung und Mandate
Rechnungsstellung: Bei Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Fälligkeit: 30 Tage nach Stellenantritt. 
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